UVV-Prüfung Ihrer Hebezeuge, Krananlagen sowie Lastaufnahmemittel als auch Anschlagmittel in Ihrem Werk
Durch die Ausführung dieser Arbeiten, soll überprüft werden, ob Ihre Hebezeuge, Krananlagen sowie Lastaufnahmemittel als auch Anschlagmittel den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Ausführung der Arbeiten auf Grundlage der
- D GUV Vorschrift 52 Unfallverhütungsvorschrift - Krane - ( früher BGV D6 )
- D GUV Vorschrift 54 Unfallverhütungsvorschrift - Winden, Hub- und Zuggeräte -( früher BGV D8 )
- D GUV Grundsatz 309-001 - Prüfung von Kranen ( früher BGG/GUV-G 905 )
- DGUV Regel 100-500 - Betrieben von Arbeitsmitteln ( früher BGR 500 )
- BetrSichV § 14 - Prüfung von Arbeitsmitteln
Ausführung der Prüfungen
Die Prüfungsarbeiten werden, bei Ihnen vor Ort, an Ihren Anlagen, durch einen, bzw. mehrere, gemäß den Anforderungen der Berufsgenossenschaft, erfahrene, fachgeschulte Kransachkundigen der Fa. Crane.tool ausgeführt.